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10. 04. 2010 - Malta erlaubt entgegen EU-Recht,
Zugvögel zu ermorden!
Quelle: Komitee gegen den Vogelmord,
http://www.komitee.de/index.php?fruehlingsjagd2010
Heimkehrende
Zugvögel dürfen entgegen EU-Recht geschossen werden !
Trotz internationaler Proteste hat
die maltesische Regierung wieder die Jagd auf heimkehrende
Zugvögel genehmigt. Vom 24. bis 30. April 2010 dürfen die Jäger
Turteltauben und Wachteln schießen, obwohl die Europäische
Vogelschutzrichtlinie die Frühlingsjagd klipp und klar
unter-sagt. Doch es kommt noch besser: Malta wurde erst vor
wenigen Monaten vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der
Genehmigung der Frühlingsjagd in den Jahren 2006 und 2007
verurteilt! |
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Im Unterschied zu
der damaligen Jagd, die über 6 Wochen angedauert und bei der es
keine Limitierung der Abschusszahlen gegeben hatte, hat die
maltesische Regierung den Jägern aber dieses Mal hohe Auflagen
auferlegt, u. a.:
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zum Abschuß freigegeben sind 3.900
Wachteln und 3.600 Turteltauben
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die Jäger müssen für 25 Euro eine
spezielle Lizenz zur Frühlingsjagd erwerben
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jeder Jäger darf pro Tag 2 Tiere
schießen, maximal 3 pro Lizenz
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Sonntag ist Jagdruhe
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die Jagd ist nur in der Zeit von 2
Stunden vor Sonnenaufgang bis Mittag erlaubt
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wenn das Limit der zum Abschuss
freigegebenen Vögel vor dem 30.4. ausgeschöpft ist, endet die Jagd
automatisch
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wer gegen geltendes
Recht verstößt, verliert nicht nur die Lizenz zur Frühlingsjagd,
sondern auch den Jagdschein
Diese
Beschränkungen sind zweifellos ein Fortschritt gegenüber den
Jahren, in denen die Frühlingsjagd unlimitiert und über das
gesamte Frühjahr stattfinden durfte. Die Jagd auf Vögel während
ihres Heimzugs zu den Brutgebieten kann aber auch unter diesen
Umständen nicht nachhaltig sein. Bei den Tieren, die im April in
Europa eintreffen, handelt es sich um diejenigen, die die
Wintermortalität überlebt haben. Jede einzelne der nun auf
Malta zum Abschuß freigegebenen Turteltauben und Wachteln stellt
ein Brutpaar dar, das nicht nisten kann und keine Nachkommen
haben wird! Für die ohnehin geschwächten Populationen der
beiden gefährdeten Arten keine gute Nachricht.
Doch damit nicht genug: Viele maltesische Jäger haben in der
Vergangenheit gezeigt, daß sie nicht viel auf Gesetze
und Verordnungen geben. Es steht deshalb zu befürchten, daß
die Lizenznehmer weit mehr als die ihnen zugestandenen 3 Vögel
schießen werden. Und überprüft werden können die hohen Auflagen
auch nicht: Die sehr engagierte Umweltpolizei ist personell
völlig unterbesetzt - ein Beamter ist für die Kontrolle von
1.000 Jägern zuständig!
Nicht zuletzt ist die Lizenz zur Jagd auf Wachteln und
Turteltauben für manche Jäger nur ein Freifahrtschein
zur Greifvogeljagd: Gerade Ende April, wenn die Jagd erlaubt
sein wird, werden Tausende Wespenbussarde und Baumfalken über
Malta ziehen. Ohne Frühlingsjagd wäre jeder Schuß eine Straftat
- nun werden die zahlreichen Wilderer zwischen den "regulären"
Jägern untertauchen. Dem Abschuß seltener Greigvögel ist
damit Tür und Tor geöffnet.
HIER
finden Sie Protestaktionen des Komitees gegen den Vogelmord.
Oder
Protestbrief schreiben, direkt an die
Botschaft der
Republik Malta
Opernring 3-5, A-1010 Wien
Telefon: (+43) 01-5865010-0, Fax: 01-58650109
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Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email:
office@animal-spirit.at
Web: www.animal-spirit.at
Spendenkonto: PSK 75.694.953, BLZ 60000
Online spenden: www.oncharity.at/animal
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